1. Was ist Psychotherapie und welche Methoden sind in der Schweiz anerkannt?

Unter dem Begriff Psychotherapie sind verschiedene Verfahren zusammengefasst, wie Menschen mit seelischen Störungen geholfen werden kann, ihr inneres und äußeres Gleichgewicht (wieder-) zu finden.

Im Dschungel der psychotherapeutischen Methoden gibt es wissenschaftlich anerkannte und nicht oder noch nicht wissenschaftlich anerkannte.

Anerkannte Psychotherapieschulen sind u.a. die Klienten- oder Personzentrierte Psychotherapie, die Systemische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, die Gestalttherapie, die Psychoanalytischen Verfahren.

2. Welche Voraussetzungen gelten, damit ein Psychotherapeut/ eine Psychotherapeutin durch die Gesundheitsbehörden anerkannt wird?

Sie finden alle entsprechenden Informationen auf der Website des BAG.

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Psychologen und einem Psychiater?

Ein Psychiater/eine Psychiaterin hat ein Medizinstudium, ein Psychologe/eine Psychologin ein Studium in Psychologie absolviert. Letztere/r darf im Gegensatz zum Psychiater keine Medikamente verschreiben und auch keine Klinikeinweisungen vornehmen.

Um als Psychotherapeuten zugelassen zu werden, müssen beide eine Weiterbildung in Psychotherapie vorweisen.

4. Untersteht die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut einer Schweigepflicht und wie wird diese gehandhabt?

Ja, die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut untersteht der Schweigepflicht, ohne die eine erfolgreiche Psychotherapie nicht denkbar ist. In der psychotherapeutischen Situation muss sichergestellt sein, dass die Klientin/der Klient sich frei äussern und sicher sein kann, dass alles, was er/sie sagt, die Therapie nicht verlässt. Gerade auch schwierige, sozial unangepasste Inhalte müssen Platz haben und wertfrei behandelt werden.

Im Falle der ärzlich angeordneten Psychotherapie ist die Psychologin/der Psychologe aber verpflichtet, dem anordnenden Arzt/der anordnenden Ärztin über Diagnose und Verlauf, jedoch ohne Details, Auskunft zu erteilen.

Die meisten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen besuchen zur qualitativ besseren Ausübung ihrer Tätigkeit eine Supervision. Dies bedeutet, dass sie therapeutische Situationen mit einer anderen erfahrenen Fachperson besprechen können. Die Schweigepflicht gilt auch für diese Person.

5. Wann ist eine Psychotherapie angezeigt?

Jeder Mensch hat in seinem Leben immer wieder unterschiedlich starke psychische Probleme, mit denen er mehr oder weniger gut ohne fachliche Hilfe zurecht kommt. Sind die Probleme so beeinträchtigend und so tief verwurzelt, dass er den Ausweg nicht selbst findet, kann eine Psychotherapie helfen. Allgemein, aber vor allem bei Kindern gilt: je früher Hilfe beansprucht wird, desto besser.

Psychotherapie kann helfen bei Depressionen, Burnout, Schlafstörungen, psychosomatischen Beschwerden, Ängsten, Zwängen, Phobien, Panikattacken, Essstörungen, Hemmungen, Problemen in der Schule und am Arbeitsplatz, Konzentrationstörungen, ADS, ADHS, Lebenskrisen, Trauma, zwischenmenschlichen Konflikten, Partnerschaftskrisen, sexuellen Störungen.

6. Wie kann eine psychische Störung entstehen?

Die Personzentrierte Psychotherapie betrachtet eine psychische Störung als eine sogenannte Inkongruenz, die entsteht wenn sich das Idealbild, dem man entsprechen möchte, nicht deckt mit dem Bild, das man von sich hat. Je größer die Inkongruenz, desto schwerer die Störung. Es kann auch sein, dass ein Mensch zwar verschiedene Selbstbilder in sich trägt, jedoch sich selbst, seine echten Emotionen, Bedürfnisse, Beweggründe nicht wirklich kennt. Eine Psychotherapie kann helfen, ein positiveres und realistischeres Bild von sich selbst zu entwickeln.

Ein isoliertes unverarbeitetes Trauma kann Inkongruenz bewirken und zu einer psychischen Störung führen. Oft richtet ein vereinzeltes großes Trauma, das von einem einfühlenden Umfeld aufgefangen wird, weniger bleibenden Schaden an als eines, das wiederholt stattfindet und nicht einmal als solches erkannt wird.

7. Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Dies hängt ab von der Art, Intensität und Dauer der psychischen Probleme, der Motivation und des Zustands der Klientin/des Klienten und natürlich auch der Fähigkeit der Therapeutin/des Therapeuten, auf eine Person hilfreich einzugehen. Wichtig ist, dass der Klient/die Klientin Vertrauen zum Therapeuten/zur Therapeutin fassen kann. Letzteres muss wachsen und braucht oft seine Zeit, besonders wenn ein Mensch durch negative zwischenmenschliche Erfahrungen geprägt ist. So kann eine erfolgreiche Psychotherapie wenige Monate bis einige Jahre dauern.

8. Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?

Eine Sitzung dauert bei mir je nach Vereinbarung und Bedürfnis 50 bis 90 Minuten.

Fragen

Agnes Kraft Osagiobare

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
Psychothérapeute reconnue au niveau fédéral
Psicoterapeuta riconosciuta a livello federale

Höheweg 32 / La Haute-Route 32
2502 Biel/Bienne
079 817 14 05
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